Es ist der Traum von vielen: Den Ruhestand im Ausland zu verbringen – am liebsten dort, wo das Klima angenehmer ist als in Deutschland. Umfragen zufolge verbringen viele Rentner ihren Altersruhesitz fernab der Heimat aufgrund des (vermeintlich) besseren Wetters. An zweiter Stelle stehen die Lebenshaltungskosten, die mancherorts niedriger sein können als in Deutschland. Und in der Tat gibt es Regionen, in denen Ruheständler mehr für die Rente bekommen als zu Hause. So etwa auf den Kanaren.
Kann man die gesetzliche Rente überhaupt im Ausland beziehen?
Die gute Nachricht: Im Prinzip ja. Grundsätzlich überweist die Deutsche Rentenversicherung die gesetzliche Rente in jeden Staat der Welt. Allerdings müssen die Empfänger die Kosten für die Überweisung ins Ausland und etwaige Währungsschwankungen selber tragen. Wichtig ist es, dem Rentenversicherungsträger möglichst mindestens drei Monate vor der Ausreise über die Pläne zu informieren. Ideal ist es dann auch, schon die neue Adresse und vor allem die Kontodaten mit IBAN und BIC zu kommunizieren. Ins Ausland wird die Rente für gewöhnlich dann gezahlt, wenn der Aufenthalt dort dauerhaft und nicht nur vorübergehend ist. Unterschieden wird außerdem, ob es sich um ein EU-Land oder ein Nicht-EU-Land (hier insbesondere ein sogenanntes vertragsloses Ausland) handelt.
Vereinfacht gesagt gilt: Für Personen, die ihren Ruhestand in einem EU-Land verbringen, ist es deutlich unkomplizierter als für jene außerhalb der Europäischen Union. Wer im EU-Ausland lebt, erhält nämlich die volle Rente aus allen beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie auch in Deutschland ausbezahlt. Ebenfalls ein Bonus für die Kanaren, die zur EU zählen.
Wer jedoch außerhalb der EU seinen Ruhestand verbringt, der bekommt die volle Rente nur aus den in Deutschland erworbenen Beitragszeiten überwiesen. Im Klartext bedeutet dies, wer schon mal in einem anderen Land gearbeitet hat und dort Rentenbeiträge ins Sozialversicherungssystem des Gastlandes einbezahlt hat, erhält seine damit erworbenen Rentenansprüche nicht von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt, sondern muss versuchen, sie direkt von den Trägern des Gastlandes zu beziehen. Und das ist eine Wissenschaft für sich.
Was passiert mit dem Wohnsitz?
Sobald man über den Ruhestand im Ausland nachdenkt, stellt sich schnell die Frage, wo der Wohnsitz anzumelden ist. Auch hier gibt es klare Regeln: Wer in Deutschland seine Wohnung aufgibt, ohne eine neue zu beziehen, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt abmelden. Umgekehrt besteht in den meisten Ländern die Pflicht, einen (Zweit)Wohnsitz anzumelden, wenn man sich länger als drei Monate dort aufhält – so auch auf Teneriffa. Das Recht darauf, seine staatliche Rente auch im Ausland zu beziehen, ist aber von der Wohnsitzname nicht berührt. Wenn es jedoch um die gesetzliche Krankenversicherung und um die Steuer geht, dann spielt der Wohnsitz allerdings eine Rolle.
Kann ich in Deutschland krankenversichert bleiben?
Neben der Zahlung der Rentenbeiträge ist die wichtigste Frage, die sich künftige Altersauswanderer immer wieder stellen, ob sie weiterhin in Deutschland krankenversichert bleiben. Hier muss zunächst zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt und einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland unterschieden werden. Viele Rentner überwintern lediglich im Ausland und die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bleibt weiterhin bestehen. Aber: Das heißt nicht, dass man dann ohne Weiteres im Gastland zum Arzt oder Krankenhaus gehen können. Denn die gesetzliche Versicherung springt nur in Notfällen und nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, ein. Daher ist es empfehlenswert eine Auslandskrankenversicherung für Rentner im Ausland abzuschließen.
Was bringt eine Auslandskrankenversicherung?
Wer keine private Auslandskrankenversicherung abschließt, sondern nur in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann lediglich staatliche Gesundheitseinrichtungen besuchen. Das kann unter Umständen zu langen Wartezeiten führen und die Behandlung erfolgt oftmals ausschließlich in der Landessprache.
Wer die gesetzlichen Gesundheitsleistungen des Gastlandes in Anspruch nehmen möchte, für den gelten dann auch die Regeln des Gastlandes. Das bedeutet etwa, dass zum Beispiel Leistungen wie Zahnarztbesuche in Spanien aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.
Spielt es eine Rolle, wo ich später meinen Ruhestand verbringe?
In der Europäischen Union und in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können deutsche Auslandsrentner weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben – allerdings nur, sofern sie eine gesetzliche Rente aus Deutschland und nicht aus dem Auswanderungsland erhalten. Das passiert beispielsweise in der Schweiz ganz schnell: Wer dort vor dem Renteneintrittsalter seinen Wohnsitz hat, ist automatisch in der Schweizer Rentenkasse pflichtversichert und erhält dann mit 65 eine weitere Rente. Dies führt allerdings zu einer Beendigung der jeweiligen deutschen Krankenkasse.
Wandern Ruheständler in ein Nicht-EU-Land aus, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (zum Beispiel Kroatien, Türkei oder Tunesien), verhält es sich ähnlich wie in der EU: Die gesetzliche Krankenversicherung kann im Prinzip bestehen bleiben. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass der Rentner 90 Prozent seines Berufslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war. Wer freiwillig versichert ist oder war, kann etwa in der Türkei, in Kroatien, Mazedonien oder Tunesien nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Zieht es Ruheständler in das sogenannte vertragslose Ausland, (dazu gehören unter anderem die USA, Kanada, Australien, Thailand und die Dominikanische Republik) endet die Mitgliedschaft bei der staatlichen Krankenversicherung.
Kann ich problemlos in die deutsche Krankenversicherung zurück?
Beim Thema Krankenversicherung sollten potenzielle Auswanderer unbedingt auch an eine etwaige Rückkehr nach Deutschland denken. Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. schätzt, dass rund zwei Drittel der Rentner nach ein paar Jahren wieder in ihre alte Heimat zurückkehren. Die Hauptgründe sind die Verschlechterung des Gesundheitszustands und die damit einhergehende Erkenntnis, dass Deutschland immer noch über ein ausgesprochen hochwertiges Gesundheitssystem verfügt.
Als Rentner kann es jedoch etwas kompliziert sein, wieder in das deutsche Krankenversicherungssystem zurückzukommen– egal, ob man vorher gesetzlich oder privat versichert war. Senioren, die vor der Auswanderung privat krankenversichert waren (und diese aus Kostengründen kündigten), werden bei der Rückkehr nach Deutschland von den meisten Versicherern abgelehnt oder nur mit sehr hohen Risikozuschlägen beziehungsweise mit dem Ausschluss bestehender und chronischer Erkrankungen versichert. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, Rückkehrern zumindest den Basistarif anzubieten – und der ist teuer. Privatversicherte sollten deshalb unbedingt eine Anwartschaftsversicherung bei ihrer Krankenversicherung abschließen, auch wenn dies zusätzliche Kosten von 40 bis 80 Euro im Monat bedeutet. Sie sichern sich dadurch aber die problemlose Wiederaufnahme in der privaten Versicherung zu denselben Konditionen wie zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes. Dasselbe gilt übrigens auch für die Pflegeversicherung. Bei privat Versicherten ist die Pflege nicht automatisch in der Krankenversicherung enthalten.
Auch für ehemals gesetzlich Versicherte ist die Rückkehr in eine Krankenkasse aufgrund der komplizierten Rechtslage nicht einfach – insbesondere dann, wenn sie aus einem Nicht-EU-Land zurückkehren. Es empfiehlt sich, vor dem Auswandern mit der gesetzlichen Krankenkasse zu sprechen und eine Anwartschaft zu vereinbaren.
Wie ist das mit der Pflegeversicherung?
Anspruch auf die gesetzliche Pflegeleistungen hat nur derjenige, der innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens acht Jahre am Stück Beiträge eingezahlt hat. Wer länger als acht Jahre im Ausland war und nicht weiterhin pflichtversichert gewesen ist, erhält im Pflegefall keine Leistung. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann vor der Auswanderung eine private Pflegeversicherung abschließen und diese dann auf Anwartschaft stellen.
Kann ich auch als Pflegefall auswandern?
Viele Pflegebedürftige, insbesondere mit Pflegestufe 1, sind durchaus noch in der Lage zu reisen. Sie können sich grundsätzlich darauf verlassen, dass auch bei Auslandsaufenthalten das Pflegegeld weitergezahlt wird. Aber: Die Pflegeversicherung im Ausland übernimmt in der Regel nicht die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen, wie etwa die Hilfe beim Waschen oder Anziehen. Wer also in Deutschland bisher Pflegesachleistungen bezogen hat, sollte vor längeren Auslandsreisen rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel auf das sogenannte Pflegegeld sinnvoller ist.
Wo muss ich meine Steuern zahlen?
Und dann wäre da noch das Thema Steuern: Wo zahlen Auslandsrentner eigentlich ihre Steuer an den Fiskus? Und an welchen überhaupt? Laut Rechtsexperten auf diesem Gebiet gilt zunächst einmal: Wer lediglich die Wintermonate im warmen Süden verbringt und seinen Wohnsitz nicht ins Ausland verlagert, der bleibt weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Für alle anderen Auswanderer, welche die gesetzliche Rente im Ausland beziehen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland haben, ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Dort prüfen die Beamten anhand der Steuererklärung und unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern der ausgewanderte Rentenempfänger in Deutschland zahlen muss. Dabei fallen dann auch Termini wie beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht.
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Für Auslandsrentner, die in Spanien, Luxemburg, Bosnien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn oder den USA leben, ist die Sache anders. Laut den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland hauptsächlich mit diesen Staaten geschlossenen hat, haben ausnahmsweise diese Länder das Besteuerungsrecht für die deutsche Rente. Entsprechend unterschiedlich kann aber auch die Besteuerung des Renteneinkommens ausfallen, sagen die Steuerfachleute. Da das Steuerrecht immer eine individuelle Angelegenheit ist, empfiehlt es sich mit einem Steuerberater auf den Kanaren in Verbindung zu setzen.
Gibt es Steuernachteile für Auslandsrentner?
Während die in Deutschland lebenden Rentner von dem zu versteuernden Rentenanteil zusätzlich noch einen Freibetrag abziehen dürfen, muss der Auslandsrentner erst einmal ohne Grundfreibetrag auskommen. Er unterliegt der sogenannten beschränkten Steuerpflicht, die diesen Vorteil nicht vorsieht. Somit werden auch Empfänger von kleinen Renten zahlungspflichtig.
Und in bestimmten Konstellationen gibt es den Rechtsexperten zufolge ein kleines Schlupfloch. Wer als Auslandsrentner mindestens 90 Prozent seiner gesamten Einkünfte in Deutschland versteuern muss, kann eine „normale“ Besteuerung wie bei einer Ansässigkeit in Deutschland beantragen. Dann – jedoch nur dann – können auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (beispielsweise Krankheitskosten, Behinderungen) geltend gemacht werden. Betroffen sind vor allem Senioren, die allein von ihrer deutschen gesetzlichen Rente leben und/oder noch Mieteinnahmen aus Immobilien in Deutschland haben. Aber Achtung: Das Besteuerungsrecht für Zusatzversicherungsrenten und alle private Renten hat der Wohnsitzstaat. Das gilt auch für in diesem Staat erzielten Mieterträge. In solchen Fällen wird die 90-Prozent-Grenze regelmäßig nicht erreicht.
Neben der gesetzlichen Rente fallen auch andere Versorgungsleistungen unter die Steuerpflicht. Konkret handelt es sich um Betriebsrenten, Zahlungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen, Zahlungen aus landwirtschaftlichen Kassen sowie um Renten von berufsständischen Versorgungsstellen, und eben auch um Mieteinnahmen.
Wichtig: Auch bei diesem komplexen Thema sollten potenzielle Auslandsrentner sich lieber beraten lassen – dies kann am Ende günstiger sein als etwaige Steuerstrafen, die auch bei Unkenntnis der Rechtslage fällig werden.
Kann ich mir den Ruhestand im Ausland überhaupt leisten?
Neben all diesen Fragen sollten sich auswanderungswillige Ruheständler unbedingt Gedanken um die Lebenshaltungskosten im Zielland machen und sich fragen, ob sie sich das Leben vor Ort überhaupt leisten können. Orte wie beispielsweise die Kanaren bieten sich aufgrund der geringeren Lebenshaltungskosten auch dann als Lebensort an, wenn die Rente relativ gering ausfällt.
Auch mit dem Aufenthaltsrecht (Visum) muss man sich vor der Abreise beschäftigen, wenn das Zielland nicht in der EU liegt. Das Gute an Teneriffa: Das Aufenthaltsrecht ist kein Thema, da ein Wohnortwechsel innerhalb der EU kein Problem darstellt.
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Dies ist ein Gastbeitrag von Anne-Katrin Schulz, verantwortlich für das Marketing bei der BDAE Gruppe
16 Kommentare
Thomas Kalina
1. Januar 2021 at 19:43Bin früh Rentner
Wegen dem Klima
Anna Bittner
7. Mai 2021 at 20:23Würde gerne auswandern.
Hast gute Erfahrungen gemacht?
Brigitte Uehlein
26. März 2023 at 17:46Cool beschrieben! Wir ueberlegen ob wir nicht ein paar Jahren auf Teneriffa wohnen. Mein Anrufer hat dort einen Besitz und wohnt zeitweise auch in diesem Reihenhaus. Als VS Kffrau weiß ich einiges aber sie Kanaren und die Steuer und Kv Geschichte sind mir nicht bekannt gewesen. Danke dafür!
Andreas Schumann
4. März 2024 at 17:26Hi, ich bin Andreas aus Sachsen. Mir sind hir alle viel zu BRAUN. Ich bin EU Rentner und würde gern auf ne Insel weit Weg. Hast du schon erfahrung gemacht ?? Bitte um Antwort
Erika Wehres
26. August 2021 at 15:26Ich würde auch gerne nachTenneriffa auswandern,denn als Rentner mit geringem Einkommen kannst du hier Flaschen sammeln und lebst erbärmlich Es ist schrecklich geworden in Deutschland.Wüste gerne wo ich eine Adresse her bekomme. Kann mir jemand eine Adresse geben. Danke
Brüggemann
5. März 2023 at 07:28Hallo,auch ich möchte nach Teneriffa auswandern. Als Rentner ist es mir in Deutschland zu teuer.
Daher suche ich Kontakte die mir weiter helfen.
Gerhard Heyn
10. November 2022 at 12:51Möchte auswandern
Alexander Weiland
26. Februar 2023 at 22:24Hallo an Euch . . . ich möchte auch nach Teneriffa auswandern und will dort eine kleine Gemeinschaft von Menschen erstellen , die sich auch wünschen , das weitere Leben in gewissem Unfang zusammen zu verbringen / gestalten .
Zum anderen hätte es auch den Vorteil , daß sich die Kosten für Haus , Auto u.s.w. teilen ließen und es somit für jeden günstiger werden würde.Ich möchte gerne ein größeres Haus mit Garten mieten , da ich auch gerne noch ein wenig Natur um mich haben möchte.
Ich würde mich freuen , Menschen zu finden , die sich das auch wünschen / vorstellen und baldmöglichst angehen wollen. Ich bin Alex , 64 Jahre alt und lebe in Dießen am Ammersee. Schöne Grüße Alex
Heidi Klingler
27. April 2023 at 20:31Das ist genau in meinem Sinne.
Sehr gerne würde ich nach Teneriffa auswandern.
Schnell weg hier ☺️
Monika Dimler
8. Juli 2023 at 18:59Hallo Axel hast du schon Menschen gefunden? Ich kann mir ein Leben auf Teneriffa vorstellen und würde gerne mit dir in Kontakt treten. Schönen Gruß monika aus Werder havel
Metzig Sylvia
23. Juli 2023 at 19:11Hallo Alex,
ich habe gerade deine Anzeige entdeckt, die du schon im Februar geschrieben hast; vielleicht hat sich ja schon eine kleine Gruppe Interessierte um dich geschart? Ich habe auch diesen sehnlichen Wunsch auszuwandern (oder zumindest zeitweise Deutschland zu verlassen) und möchte gerne in einer Gemeinschaft leben. Dieses Jahr bin ich 60 geworden und will in drei Jahren mit meiner Arbeit als Therapeutin aufhören. Bei der kleinen Rente, die ich erhalten werde, lohnt es sich nicht bis 67 weiterzumachen….und das will ich auch nicht. Ich möchte mich aber jetzt schon auf die Suche nach Gleichgesinnten machen und entsprechende Kontakte knüpfen und freue mich, wenn du mir schreibst.
Liebe Grüße Sylvia
Hassan Saravi
19. Oktober 2023 at 17:18Hallo Alexsander, Ich bin auch 64 Jahre alt und werde Anfang 2025 Rentner auch Ich möchte meine Renten alter auf Teneriffa verbringen, Ich werde mich freuen mehr von dir zuhören.
LG Hassan Saravi
Heidi Wellmann
29. Februar 2024 at 22:04Hallo Alex, ich bin 65 Jahre, seit November im Ruhestand und spiele mit dem Gedanken, Deutschland zu verlassen… Nach 45 Jahren Arbeit beziehe ich hier nur eine kleine Rente und deswegen würde ich den Schritt wagen, nach Teneriffa auszuwandern… Würde mich freuen, Näheres von dir zu hören.. LG Heidi
Sandra
1. März 2023 at 08:58Wir planen nach Teneriffa auszuwandern, warten darauf, dass wir einen Käufer für unser schönes Häuschen finden und dann nichts wie los! Allerdings hätte ich sehr gerne meine Eltern mitgenommen, doch da beide Pflegegrad 3 sind und Ihnen gestern von jemandem erzählt wurde, dass sie dann auf viel von den Leistungen verzichten müssten, haben sie es sich jetzt anders überlegt! Ihn deinem Artikel darüber ist es nicht ganz verständlich, was nun passieren muss um all die Gelder zu erhalten. Außerdem habe ich versucht herauszufinden ob in den Kliniken auf Teneriffa Patienten mit einer Lungentransplantation ihre monatlichen Behandlungen und Rezepte erhalten für die teuren Medikamente, aber ich erhalte da, nach anfänglichen guten Mailkontakt plötzlich keine Rückmeldungen mehr. Kannst du da vielleicht mehr dazu sagen? Herzliche Grüße, Sandra
Peter Scholl
15. September 2023 at 21:02Hallo Alex dies ist eine wunderbare Idee, um Kosten nutzen Faktoren auf alle mitmachenden zu verteilen. Gerade hier werden Stärken und Schwächen wunderbar geteilt und in einer guten Gemeinschaft profitiert jeder davon. Meine Frau und ich werden im November für 3 Wochen vor Ort sein und uns gezielt nach Immobilien und örtlichen Gegebenheiten umschauen. Auch uns ist die Situation in Deutschland mittlerweile zu belastend, gerade die Energiepolitik ist erst der Anfang vieler Missstände. Viele Grüße Peter
Hassan Saravi
19. Oktober 2023 at 17:29Hallo Zusammen, Ich Bin 64 Jahre alt und auch Ich Interessiere mich im Renten Alter auf Teneriffa zu leben und Arbeiten, Ich werde mich freuen wenn jemand mehr Ideen oder Vorschläge zum Aufenthalt und leben hat.
Viele Grüße Hassan Saravi