Auswandern Organisatorisches

Step 2: Die Meldebescheinigung

Empadronamiento - die Meldebescheinigung, die Auswanderer in Spanien brauchen

Wenn du mehr als drei Monate auf Teneriffa leben möchtest, musst du dich innerhalb von drei Monaten beim Rathaus anmelden. Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes erfolgt im sogenannten „Ayuntamiento“, dem Rathaus der Gemeinde. Diese Registrierung nennt sich „Empadronamiento“ und du erhältst dann das „Certificado de Empadronamiento“ – die spanische Meldebescheinigung.

Was brauche ich für die Beantragung der Meldebescheinigung?

Die spanische Meldebescheinigung bekommst du in dem Rathaus deiner Gemeinde. Erkundige dich am besten bei Nachbarn oder im Internet, wo sich das von deiner Wohnung nächstgelegene Rathaus („Ayuntamiento“) befindet. 

Für die Registrierung brauchst du:

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • einen Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag, Kaufurkunde)

Auf dem Amt erhältst du ein Antragsformular, das du auf Spanisch mit folgenden Angaben ausfüllen musst: Name, Anschrift, Nationalität, Geburtsort und -datum, Schul- und Universitätsabschluss.

Die Bearbeitungszeit dauerte bei mir etwa sieben Tage. Dann hielt ich mein „Certificado de Empadronamiento“, ein DIN A4-Blatt,  in den Händen.

Wofür brauche ich das Empadronamiento?

Es ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, dass du dich bei einem Aufenthalt von über drei Monaten beim Rathaus anmelden musst, sondern du brauchst dieses Dokument vor allem auch zur Beantragung der „Residencia“ bzw. des „Certificado de Ciudadano de la Unión“. Auch für die Autoummeldung brauchst du diesen Beleg des ständigen Wohnsitzes in Spanien.

Bist du offiziell in der Gemeinde gemeldet, hast du Anspruch auf alle Sozialdienste, Vergünstigungen und Sprachkurse der Gemeinde. Achtung: Für die Vergünstigungen bei Flug- oder Fähr-Tickets zum Festland oder andere Inseln, benötigt man jedoch das „Certificado de Ciudadano de la Unión“ (bekannt als Residencia).

Außerdem bist du mit der Wohnsitzanmeldung in der zuständigen Gemeinde berechtigt, bei Gemeinderatswahlen zu wählen. Dafür musst du dich aber noch in das Wählerregister eingetragen lassen.

Muss ich mich in Deutschland abmelden?

Wenn du keine Wohnung mehr in Deutschland hast, dann besteht seit 2015 eine gesetzliche Abmeldepflicht in Deutschland. Nur wenn du also dauerhaft nach Spanien auswandern möchtest, musst du dich in Deutschland abmelden. Für die Wohnsitzanmeldung in Spanien ist es nicht wichtig, ob man in Deutschland abgemeldet ist oder nicht.

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24 Kommentare

  • Reply
    stefan frymauth
    6. April 2018 at 15:00

    Wie lange hat die Bescheinigung ihre Gültigkeit?danke

    • Reply
      aufdersonnenseite
      6. April 2018 at 19:23

      Hallo Stefan, die Meldebescheinigung läuft nicht aus. Ich habe eben nachgeschaut, dort ist kein Hinweis vermerkt, bis wann sie gültig ist, sondern nur, wann sie ausgestellt wurde. Liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Laura
    10. September 2018 at 19:24

    Moin,
    ich quäle mich gerade durch den ganzen Bürokratie kram, da ich mein Auslandssemester auf Teneriffa mache. Die NIE habe ich bereits beantrag (soll in zwei Tagen fertig sein). Danach würde ich meine Residencia beantragen oder muss ich erst zum Ayuntamiento? Ich bin etwas verwirrt und hoffe das du mir helfen kannst. Liebe Grüße Laura

    • Reply
      aufdersonnenseite
      13. September 2018 at 06:09

      Hallo Laura, ja – die Bürokratie ist etwas anstrengend, aber umso schöner, dass du es bald geschafft hast! Du solltest am besten erst zum Rathaus gehen und dir dort die Meldebescheinigung ausstellen lassen. Das Dokument nimmst du dann mit zur Beantragung der Residencia.
      Viel Erfolg und liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Christian
    1. Oktober 2018 at 15:51

    Hallo Eva, wird im Rathaus auch Englisch gesprochen?

    • Reply
      aufdersonnenseite
      1. Oktober 2018 at 17:15

      Hallo Christian, das kann natürlich von Rathaus zu Rathaus variieren. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass kein Englisch, sondern nur Spanisch gesprochen wird. Ich habe mir vorher mit DeepL alles übersetzt und meine Notizen mitgenommen.

  • Reply
    Franz
    2. September 2019 at 12:09

    Hallo Eva,
    wir (2+2) sind vor einer Woche in Teneriffa angekommen und wollen hier bleiben. Die NIE haben wir innert sagenhaften 24 Stunden bekommen. Du hast früher geschrieben, dass man sich innert 3 Monaten anmelden muss und dann innert 6 Monaten die Residenzia beantragen muss. In Deinem aktuellen Beitrag (Step 3) schreibst Du nun von 3 Monaten zur beantragung der Residenzia. Entfällt dann Step 2 oder wie sollen wir das verstehen?

    Zur (privaten) spanischen Krankenpflichtversicherung: Diese muss vor der Residenzia beantragt werden oder zeitgleich oder danach?

    Ansonsten natürlich herzlichen Dank für diese äusserst informative Webseite.

    Besten Gruss!

    Franz und Familie

    • Reply
      aufdersonnenseite
      4. September 2019 at 11:34

      Hallo Franz, herzlich willkommen auf Teneriffa. Wie schön, dass ihr euch entschlossen habt hier zu leben. Toll, dass es bei euch mit der N.I.E. so reibungslos und schnell geklappt hat! Nun könnt ihr die Meldebescheinigung beantragen und damit dann die Residencia erhalten. Die Meldebescheinigung müsst ihr vorab beantragen und mitnehmen, um euch als Residenten eintragen zu lassen. Viel Erfolg weiterhin und sonnige Grüße, Eva

  • Reply
    Andreas
    15. Oktober 2019 at 22:41

    Hallo, wir sind gerade in die Wohnung unserer Freunde in Malaga gezogen (die nicht da sind), wo wir drei Monate bleiben können. In der Zeit wollen wir etwas Eigenes suchen. Einen Termin für die NIE habe wir in drei Wochen. Macht es für uns Sinn, das Empadronamiento jetzt zu beantragen, oder sollten wir warten, bis wir eine eigene Wohnung gefunden haben, sonst müssten wir das Dokument wieder umschreiben lassen? Vielen Dank schon mal.
    Noch eine andere Frage: Welche Dokumente musstet ihr ins Spanische übersetzen lassen, für NIE, Meldebescheinigung und residencia?

    • Reply
      aufdersonnenseite
      16. Oktober 2019 at 16:10

      Hallo Andreas, vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn ihr eure feste, eigene Wohnung vor eurem N.I.E. Termin haben solltet, dann macht es Sinn die Meldebescheinigung erst zu holen, wenn ihr die neue Adresse habt. Ich musste kein Dokument in Spanische übersetzen. Aber das kann auf dem Festland anders sein. Ganz viel Erfolg für die weitern Schritt und sonnige Grüße, Eva

  • Reply
    Bea Janke
    12. Mai 2020 at 08:25

    Hallo, muß der Mietvertrag auf spanisch sein? ich habe einen Mietvertrag in deutscher Sprache, da mein Vermieter ebenfalls Deutscher ist.Ich weiß das ich somit mein Mietvertrag eigentlich in Spanien wertlos ist. Da wir aber beide Deutsche sind und einen deutschen Mietvertrag, wäre Gerichtsstand Deutschland.

    • Reply
      aufdersonnenseite
      19. Mai 2020 at 13:03

      Hallo Bea, bislang hatten wir immer einen spanischen Mietvertrag. Wäre es nicht denkbar, dass ihr den Vertrag ganz einfach übersetzt (z.B. mit Deepl) und dann hast du ihn auch direkt für die Beantragung deiner Meldebescheinigung in der richtigen Sprache. Alles Gute und liebe Grüße, Eva

  • Reply
    SUSi SCHMAUTZ
    18. Juni 2020 at 23:25

    Hallo Eva,
    zuerst mal Kompliment zu Deiner sehr informativen Seite!
    Durch die Coronakrise bin ich etwas verunsichert.
    Ist bekannt ob das Empadronamiento also die Meldebescheinigung genügt um im Notfall wieder Einreisen zu können?
    Es ist zwar so dass der Reiseverkehr auf die Kanaren wieder aufgenommen wird, aber was passiert wenn sich das bis August wieder ändert?
     Kann ich dann nur mit Residencia wieder einreisen oder genügt auch der Nachweis, dass ich in der Gemeinde gemeldet bin?
    Da ich von mir gerettete Straßenhunde bis zu ihrer Adoption beherberge und während meiner Abwesenheit ein Hundesitter bei mir wohnt, wäre es ungünstig wenn ich nicht mehr einreisen dürfte ?

    Liebe Grüsse Susi

    • Reply
      aufdersonnenseite
      19. Juni 2020 at 09:24

      Hallo liebe Susi, vielen Dank für deine Nachricht. Es sollte eigentlich keine Probleme mehr mit der Einreise geben, da der Tourismus ja ab dem 1. Juli wieder gestattet ist. Und ich vermute, dass die Meldebescheinigung ausreichen sollte, damit du immer zurück nach Teneriffa kommen kannst. Ganz sicher kann dir das aber das spanische Konsulat sagen. Oder du versuchst es mal bei der deutschen Vertretung in Spanien. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Marion
    18. Dezember 2020 at 15:54

    Hallo Eva, wir sind verunsichert.
    Haben für 1 Jahr ein Haus im Süden gemietet.
    Wir haben vor, wenn die Hitze meinen Mann nicht’s ausmacht, länger hier auf Gran Canaria zu wohnen.
    Wo müssen wir uns anmelden, Rathaus oder Polizei?
    Wann und von wem wird die NIE (Anmeldung Internetverbindung)ausgestellt?
    Müssen wir eine Residenzia beantragten,?
    Uns wurde mitgeteilt:
    Polizei
    Rathaus
    das Rathaus stellt die NIE auf Antrag aus.
    Was ist richtig?

    • Reply
      aufdersonnenseite
      28. Dezember 2020 at 15:11

      Hallo Marion, auf Teneriffa habe ich die NIE bei der Polizei beantragt. Aber vorher musst du im Rathaus die Meldebescheinigung beantragen und mitnehmen. Viele Grüße und viel Erfolg, Eva

  • Reply
    Moni
    16. April 2021 at 23:36

    Hallo liebe Eva,

    vielen Dank für die zahlreichen Informationen! Es ist so kostbar!

    Ich habe noch eine Frage zu der Certificado de Empadronamiento. Ich habe es bereits beantragt und es wurde mir gesagt, dass die Bearbeitung bis zu 2 Wochen dauern könnte.
    Wie hast du es erfahren, dass das Dokument abholbereit ist?

    Vielen herzlichen Dank!
    Liebste Grüße aus Puerto!
    Moni

    • Reply
      aufdersonnenseite
      3. Mai 2021 at 12:22

      Hallo Moni, bei mir damals habe ich keine Nachricht erhalten, sondern bin nachdem die Bearbeitungszeit um war einfach noch mal hingegangen und konnte das Zertifikat dann abholen. Ich hoffe, dass du es mittlerweile in den Händen hast. Alles Gute und liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Ingmar Heck
    11. Februar 2022 at 08:14

    Liebe Eva, vielen Dank für diese ganzen wertvollen Informationen! Ich hätte auch eine Frage bitte. Ich habe eine Ferienwohnung in Málaga, in der ich mich zwischen 3-6 Monate im Jahr aufhalte. Jedoch nie über 3 Monate am Stück. Meist 3 Wochen alle zwei Monate. Gerne würde ich mich als Padron anmelden um der Gemeinde mehr Geld der Regierung zufließen zu lassen. Vermeiden möchte ich allerdings eine steuerliche Zuordnung nach Spanien, was auch faktisch nicht richtig wäre. Kann/soll ich mich bei gesplitteten Aufenthalt anmelden oder soll ich es lieber lassen? Vielen lieben Dank! Ingmar

  • Reply
    Klaus Drewing
    22. Februar 2022 at 21:30

    Hallo, ich würde gerne meinen Hauptwohnsitz für mindestens ein Jahr nach Lanzarote verlegen. Muss ich mich hierfür aus Deutschland komplett abmelden oder ist dies nicht erforderlich. Ich danke euch für eure Erfahrungen, beste Grüße, Klaus

  • Reply
    Heidi Gridorov
    4. März 2023 at 13:54

    Guten Tag,

    Ich habe jetzt schon 2x die Ayuntamiento de padronamiento beantragt für Residenzia. Das 1x ging alles irgendwie verloren. Bearbeitungszeit 1,5Monate!! Wif haben hierv2 Appartement seit Jahren schon die NIE, aber v erst jetzt Rentner und bleiben somit 7-8 Monate hier und wollen deshalb jetzt die Residenzia beantragen.
    Meine Frage ist kann auch ein Freund die fertige Meldebescheigung mit Vollmacht abholen??
    Weil fliege Ende März nach Berlin und werde erst im September zurück kommen

    Desweiteren die Frage wie lange ist die Bescheigung gültig.

    Vielen Dank

    Heidi

  • Reply
    Rudolfo
    24. Februar 2024 at 10:14

    Guten Morgen, wenn ich in Spanien gemeldet bin (nicht Residenzia), muss ich mich dann rechtzeitig abmelden beim Rathaus, damit ich nicht der spanischen Besteuerung unterliege?

  • Reply
    Axel
    15. April 2024 at 19:20

    Hallo Alle zusammen, bei uns war der Werdegang so: 1. Polizei – NIE Nummer / 2. Spanisches Kono Eröffnet / 3. Haus gekauft / 4. Steuerberater gesucht / 5. Im Rathaus Icod de los Vinos die Meldebescheinigung / 6. Residencia beantragt, vorlage von Personalausweis, eine Kopie deines Personalausweises, einen Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung, einen Nachweis über ein ausreichendes Einkommen, z.B. (Rente, Arbeitsvertrag, oder am besten 6000, -€ pro Pers. auf dem Konto) das digital und auf Spanisch ausgefüllte Antragsformular EX 18,

    • Reply
      aufdersonnenseite
      15. Mai 2024 at 13:54

      Hallo Axel, vielen Dank für die Schilderung deines Prozesses. Das hilft bestimmt einigen Lesern weiter. Viele Grüße & alles Gute, Eva

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