Wenn du mehr als drei Monate auf Teneriffa leben möchtest, musst du dich innerhalb von drei Monaten beim Rathaus anmelden. Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes erfolgt im sogenannten „Ayuntamiento“, dem Rathaus der Gemeinde. Diese Registrierung nennt sich „Empadronamiento“ und du erhältst dann das „Certificado de Empadronamiento“ – die spanische Meldebescheinigung.
Was brauche ich für die Beantragung der Meldebescheinigung?
Die spanische Meldebescheinigung bekommst du in dem Rathaus deiner Gemeinde. Erkundige dich am besten bei Nachbarn oder im Internet, wo sich das von deiner Wohnung nächstgelegene Rathaus („Ayuntamiento“) befindet.
Für die Registrierung brauchst du:
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- einen Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag, Kaufurkunde)
Auf dem Amt erhältst du ein Antragsformular, das du auf Spanisch mit folgenden Angaben ausfüllen musst: Name, Anschrift, Nationalität, Geburtsort und -datum, Schul- und Universitätsabschluss.
Die Bearbeitungszeit dauerte bei mir etwa sieben Tage. Dann hielt ich mein „Certificado de Empadronamiento“, ein DIN A4-Blatt, in den Händen.
Wofür brauche ich das Empadronamiento?
Es ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, dass du dich bei einem Aufenthalt von über drei Monaten beim Rathaus anmelden musst, sondern du brauchst dieses Dokument vor allem auch zur Beantragung der „Residencia“ bzw. des „Certificado de Ciudadano de la Unión“. Auch für die Autoummeldung brauchst du diesen Beleg des ständigen Wohnsitzes in Spanien.
Bist du offiziell in der Gemeinde gemeldet, hast du Anspruch auf alle Sozialdienste, Vergünstigungen und Sprachkurse der Gemeinde. Achtung: Für die Vergünstigungen bei Flug- oder Fähr-Tickets zum Festland oder andere Inseln, benötigt man jedoch das „Certificado de Ciudadano de la Unión“ (bekannt als Residencia).
Außerdem bist du mit der Wohnsitzanmeldung in der zuständigen Gemeinde berechtigt, bei Gemeinderatswahlen zu wählen. Dafür musst du dich aber noch in das Wählerregister eingetragen lassen.
Muss ich mich in Deutschland abmelden?
Wenn du keine Wohnung mehr in Deutschland hast, dann besteht seit 2015 eine gesetzliche Abmeldepflicht in Deutschland. Nur wenn du also dauerhaft nach Spanien auswandern möchtest, musst du dich in Deutschland abmelden. Für die Wohnsitzanmeldung in Spanien ist es nicht wichtig, ob man in Deutschland abgemeldet ist oder nicht.
24 Kommentare
stefan frymauth
6. April 2018 at 15:00Wie lange hat die Bescheinigung ihre Gültigkeit?danke
aufdersonnenseite
6. April 2018 at 19:23Hallo Stefan, die Meldebescheinigung läuft nicht aus. Ich habe eben nachgeschaut, dort ist kein Hinweis vermerkt, bis wann sie gültig ist, sondern nur, wann sie ausgestellt wurde. Liebe Grüße, Eva
Laura
10. September 2018 at 19:24Moin,
ich quäle mich gerade durch den ganzen Bürokratie kram, da ich mein Auslandssemester auf Teneriffa mache. Die NIE habe ich bereits beantrag (soll in zwei Tagen fertig sein). Danach würde ich meine Residencia beantragen oder muss ich erst zum Ayuntamiento? Ich bin etwas verwirrt und hoffe das du mir helfen kannst. Liebe Grüße Laura
aufdersonnenseite
13. September 2018 at 06:09Hallo Laura, ja – die Bürokratie ist etwas anstrengend, aber umso schöner, dass du es bald geschafft hast! Du solltest am besten erst zum Rathaus gehen und dir dort die Meldebescheinigung ausstellen lassen. Das Dokument nimmst du dann mit zur Beantragung der Residencia.
Viel Erfolg und liebe Grüße, Eva
Christian
1. Oktober 2018 at 15:51Hallo Eva, wird im Rathaus auch Englisch gesprochen?
aufdersonnenseite
1. Oktober 2018 at 17:15Hallo Christian, das kann natürlich von Rathaus zu Rathaus variieren. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass kein Englisch, sondern nur Spanisch gesprochen wird. Ich habe mir vorher mit DeepL alles übersetzt und meine Notizen mitgenommen.
Franz
2. September 2019 at 12:09Hallo Eva,
wir (2+2) sind vor einer Woche in Teneriffa angekommen und wollen hier bleiben. Die NIE haben wir innert sagenhaften 24 Stunden bekommen. Du hast früher geschrieben, dass man sich innert 3 Monaten anmelden muss und dann innert 6 Monaten die Residenzia beantragen muss. In Deinem aktuellen Beitrag (Step 3) schreibst Du nun von 3 Monaten zur beantragung der Residenzia. Entfällt dann Step 2 oder wie sollen wir das verstehen?
Zur (privaten) spanischen Krankenpflichtversicherung: Diese muss vor der Residenzia beantragt werden oder zeitgleich oder danach?
Ansonsten natürlich herzlichen Dank für diese äusserst informative Webseite.
Besten Gruss!
Franz und Familie
aufdersonnenseite
4. September 2019 at 11:34Hallo Franz, herzlich willkommen auf Teneriffa. Wie schön, dass ihr euch entschlossen habt hier zu leben. Toll, dass es bei euch mit der N.I.E. so reibungslos und schnell geklappt hat! Nun könnt ihr die Meldebescheinigung beantragen und damit dann die Residencia erhalten. Die Meldebescheinigung müsst ihr vorab beantragen und mitnehmen, um euch als Residenten eintragen zu lassen. Viel Erfolg weiterhin und sonnige Grüße, Eva
Andreas
15. Oktober 2019 at 22:41Hallo, wir sind gerade in die Wohnung unserer Freunde in Malaga gezogen (die nicht da sind), wo wir drei Monate bleiben können. In der Zeit wollen wir etwas Eigenes suchen. Einen Termin für die NIE habe wir in drei Wochen. Macht es für uns Sinn, das Empadronamiento jetzt zu beantragen, oder sollten wir warten, bis wir eine eigene Wohnung gefunden haben, sonst müssten wir das Dokument wieder umschreiben lassen? Vielen Dank schon mal.
Noch eine andere Frage: Welche Dokumente musstet ihr ins Spanische übersetzen lassen, für NIE, Meldebescheinigung und residencia?
aufdersonnenseite
16. Oktober 2019 at 16:10Hallo Andreas, vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn ihr eure feste, eigene Wohnung vor eurem N.I.E. Termin haben solltet, dann macht es Sinn die Meldebescheinigung erst zu holen, wenn ihr die neue Adresse habt. Ich musste kein Dokument in Spanische übersetzen. Aber das kann auf dem Festland anders sein. Ganz viel Erfolg für die weitern Schritt und sonnige Grüße, Eva
Bea Janke
12. Mai 2020 at 08:25Hallo, muß der Mietvertrag auf spanisch sein? ich habe einen Mietvertrag in deutscher Sprache, da mein Vermieter ebenfalls Deutscher ist.Ich weiß das ich somit mein Mietvertrag eigentlich in Spanien wertlos ist. Da wir aber beide Deutsche sind und einen deutschen Mietvertrag, wäre Gerichtsstand Deutschland.
aufdersonnenseite
19. Mai 2020 at 13:03Hallo Bea, bislang hatten wir immer einen spanischen Mietvertrag. Wäre es nicht denkbar, dass ihr den Vertrag ganz einfach übersetzt (z.B. mit Deepl) und dann hast du ihn auch direkt für die Beantragung deiner Meldebescheinigung in der richtigen Sprache. Alles Gute und liebe Grüße, Eva
SUSi SCHMAUTZ
18. Juni 2020 at 23:25Hallo Eva,
zuerst mal Kompliment zu Deiner sehr informativen Seite!
Durch die Coronakrise bin ich etwas verunsichert.
Ist bekannt ob das Empadronamiento also die Meldebescheinigung genügt um im Notfall wieder Einreisen zu können?
Es ist zwar so dass der Reiseverkehr auf die Kanaren wieder aufgenommen wird, aber was passiert wenn sich das bis August wieder ändert?
Kann ich dann nur mit Residencia wieder einreisen oder genügt auch der Nachweis, dass ich in der Gemeinde gemeldet bin?
Da ich von mir gerettete Straßenhunde bis zu ihrer Adoption beherberge und während meiner Abwesenheit ein Hundesitter bei mir wohnt, wäre es ungünstig wenn ich nicht mehr einreisen dürfte ?
Liebe Grüsse Susi
aufdersonnenseite
19. Juni 2020 at 09:24Hallo liebe Susi, vielen Dank für deine Nachricht. Es sollte eigentlich keine Probleme mehr mit der Einreise geben, da der Tourismus ja ab dem 1. Juli wieder gestattet ist. Und ich vermute, dass die Meldebescheinigung ausreichen sollte, damit du immer zurück nach Teneriffa kommen kannst. Ganz sicher kann dir das aber das spanische Konsulat sagen. Oder du versuchst es mal bei der deutschen Vertretung in Spanien. Viele Grüße, Eva
Marion
18. Dezember 2020 at 15:54Hallo Eva, wir sind verunsichert.
Haben für 1 Jahr ein Haus im Süden gemietet.
Wir haben vor, wenn die Hitze meinen Mann nicht’s ausmacht, länger hier auf Gran Canaria zu wohnen.
Wo müssen wir uns anmelden, Rathaus oder Polizei?
Wann und von wem wird die NIE (Anmeldung Internetverbindung)ausgestellt?
Müssen wir eine Residenzia beantragten,?
Uns wurde mitgeteilt:
Polizei
Rathaus
das Rathaus stellt die NIE auf Antrag aus.
Was ist richtig?
aufdersonnenseite
28. Dezember 2020 at 15:11Hallo Marion, auf Teneriffa habe ich die NIE bei der Polizei beantragt. Aber vorher musst du im Rathaus die Meldebescheinigung beantragen und mitnehmen. Viele Grüße und viel Erfolg, Eva
Moni
16. April 2021 at 23:36Hallo liebe Eva,
vielen Dank für die zahlreichen Informationen! Es ist so kostbar!
Ich habe noch eine Frage zu der Certificado de Empadronamiento. Ich habe es bereits beantragt und es wurde mir gesagt, dass die Bearbeitung bis zu 2 Wochen dauern könnte.
Wie hast du es erfahren, dass das Dokument abholbereit ist?
Vielen herzlichen Dank!
Liebste Grüße aus Puerto!
Moni
aufdersonnenseite
3. Mai 2021 at 12:22Hallo Moni, bei mir damals habe ich keine Nachricht erhalten, sondern bin nachdem die Bearbeitungszeit um war einfach noch mal hingegangen und konnte das Zertifikat dann abholen. Ich hoffe, dass du es mittlerweile in den Händen hast. Alles Gute und liebe Grüße, Eva
Ingmar Heck
11. Februar 2022 at 08:14Liebe Eva, vielen Dank für diese ganzen wertvollen Informationen! Ich hätte auch eine Frage bitte. Ich habe eine Ferienwohnung in Málaga, in der ich mich zwischen 3-6 Monate im Jahr aufhalte. Jedoch nie über 3 Monate am Stück. Meist 3 Wochen alle zwei Monate. Gerne würde ich mich als Padron anmelden um der Gemeinde mehr Geld der Regierung zufließen zu lassen. Vermeiden möchte ich allerdings eine steuerliche Zuordnung nach Spanien, was auch faktisch nicht richtig wäre. Kann/soll ich mich bei gesplitteten Aufenthalt anmelden oder soll ich es lieber lassen? Vielen lieben Dank! Ingmar
Klaus Drewing
22. Februar 2022 at 21:30Hallo, ich würde gerne meinen Hauptwohnsitz für mindestens ein Jahr nach Lanzarote verlegen. Muss ich mich hierfür aus Deutschland komplett abmelden oder ist dies nicht erforderlich. Ich danke euch für eure Erfahrungen, beste Grüße, Klaus
Heidi Gridorov
4. März 2023 at 13:54Guten Tag,
Ich habe jetzt schon 2x die Ayuntamiento de padronamiento beantragt für Residenzia. Das 1x ging alles irgendwie verloren. Bearbeitungszeit 1,5Monate!! Wif haben hierv2 Appartement seit Jahren schon die NIE, aber v erst jetzt Rentner und bleiben somit 7-8 Monate hier und wollen deshalb jetzt die Residenzia beantragen.
Meine Frage ist kann auch ein Freund die fertige Meldebescheigung mit Vollmacht abholen??
Weil fliege Ende März nach Berlin und werde erst im September zurück kommen
Desweiteren die Frage wie lange ist die Bescheigung gültig.
Vielen Dank
Heidi
Rudolfo
24. Februar 2024 at 10:14Guten Morgen, wenn ich in Spanien gemeldet bin (nicht Residenzia), muss ich mich dann rechtzeitig abmelden beim Rathaus, damit ich nicht der spanischen Besteuerung unterliege?
Axel
15. April 2024 at 19:20Hallo Alle zusammen, bei uns war der Werdegang so: 1. Polizei – NIE Nummer / 2. Spanisches Kono Eröffnet / 3. Haus gekauft / 4. Steuerberater gesucht / 5. Im Rathaus Icod de los Vinos die Meldebescheinigung / 6. Residencia beantragt, vorlage von Personalausweis, eine Kopie deines Personalausweises, einen Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung, einen Nachweis über ein ausreichendes Einkommen, z.B. (Rente, Arbeitsvertrag, oder am besten 6000, -€ pro Pers. auf dem Konto) das digital und auf Spanisch ausgefüllte Antragsformular EX 18,
aufdersonnenseite
15. Mai 2024 at 13:54Hallo Axel, vielen Dank für die Schilderung deines Prozesses. Das hilft bestimmt einigen Lesern weiter. Viele Grüße & alles Gute, Eva