Auswandern Organisatorisches

Step 3: Residencia beantragen

Die Residencia ist ein wichtiges Dokument für Auswanderer nach Teneriffa

Die Residencia heißt heute offiziell „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“. Wenn du auf Teneriffa langfristig leben und von den vergünstigten Flug- und Fährtickets aufs spanische Festland und auf die anderen Inseln profitieren möchtest, solltest du die Residencia beantragen. 

Was ist die Residencia und warum brauche ich sie?

Das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“, was zuvor Residencia hieß, meint die Registrierung bei der Ausländerbehörde. EU-Bürger benötigen keine Erlaubnis, um in Spanien zu leben, müssen sich aber, wenn sie sich länger als 3 Monate dort aufhalten, innerhalb der ersten 90 Tage bei der Ausländerbehörde anmelden. Damit wirst du als Resident in das Register für EU-Bürger eingetragen. Die grüne, kleine Karte, mit der du dich als Resident auf Teneriffa ausweist, gilt für 5 Jahre. Anschließend kann eine Dauer-Aufenthaltsberechtigung, die „Residencia permanente“, beantragt werden.

Im Jahr 2018 waren auf Teneriffa 9.274 Deutsche als Residenten gemeldet – so die offiziellen Zahlen des Instituto Canario de Estadística (ISTAC).

Wichtig zu wissen: Hat man sich als Resident gemeldet, somit also den Hauptwohnsitz (Residencia) auf den Kanaren, wird man in Spanien steuerpflichtig. Das bedeutet, man muss sein Welteinkommen in Spanien versteuern und eine spanische Steuererklärung machen.

Was benötige ich für die Beantragung der Residencia?

Wenn du noch keine N.I.E. hast, kannst du sie direkt mit der Residencia beantragen. Da ich die N.I.E. sowie das Certificado de Empadronamiento bereits hatte, habe ich es zur Beantragung der Residencia direkt mitgenommen. Wenn du diese Unterlagen zur zuständigen Behörde mitbringst, ist die Residencia schnell erstellt:

  • deinen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses
  • einen Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung – möglichst auf Spanisch oder Englisch
  • einen Nachweis über ein ausreichendes Einkommen (z. B. Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Beleg des Kontostand von über 5.488 € für Einzelpersonen)
  • das digital und auf Spanisch ausgefüllte Antragsformular EX 18

Wenn du als Familie die Residencia beantragen möchtest, dann musst du einen Kontostand abhängig von der Anzahl an Familienmitgliedern vorweisen (Stand 2019):

  • 2 Mitlieder: 10.152,80 €
  • 3 Miglieder: 14.268,80 €
  • 4 Miglieder: 18.247,60 €

Wie bei der Beantragung der N.I.E erhältst du ein Einzahlungsdokument für die Bearbeitungsgebühr von rund 10€. Damit gehst du zur Bank (z.B. BBVA), zahlst das Geld ein und legst die Quittung anschließend bei der Polizei vor. Innerhalb weniger Minuten wurde meine Residencia erstellt. Ich konnte sie – ohne weitere Wartezeit – direkt mitnehmen.

Da auf der kleinen Karte kein Foto ist, ist sie offiziell nur mit Personalausweis oder Reisepass gültig.

Wo kann ich die Residencia auf Teneriffa beantragen?

Auch die Residencia solltest du in der nächstgelegenen Gemeinde beantragen. Mache vorab unbedingt im Internet einen Termin auf dieser Website aus.

Die Residencia kann man direkt in Santa Cruz beantragen.

In Santa Cruz de Tenerife erhältst du die Residencia hier:

Oficina de Extranjería en Santa Cruz de Tenerife
Calle La Marina, 20 (38071 Santa Cruz de Tenerife)

Insgesamt ging die Bearbeitung dort wahnsinnig schnell. Dank des Termins musste ich kaum warten und hielt noch am selben Tag meine Residencia in den Händen.

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69 Kommentare

  • Reply
    Hans Stegmann
    2. April 2019 at 14:41

    Was mich wirklich erstaunt, ist die Leichtigkeit mit der Sie mit den spanischen Behörden umgehen. „Kaum warten“ und „wahnsinnig schnell“ scheint die Behörde in Puerto de la Cruz nicht zu kennen. Ich habe trotz Anmeldung, ausgefüllten Formularen und ein paar nützlichen Wörtern in Spanisch an drei Tagen wiederkommen müssen. Die Bude war stets brechend voll, wenn ich eine gute Position beim Hauen und Stechen erreicht hatte, kam ein Polizist rein, wirbelte alles durcheinander und ließ ein paar Leute vor. Da war ich wieder am Ende der Schlange. Alle hatten die Papiere vorher ausgefüllt und in Ordnung, das war also kein Kriterium, schnell dranzukommen. Die Angestellten hatten ein Schild vor sich: wir sprechen kein Spanisch, kein Englisch, kein Deutsch, kein Russisch usw. wobei „kein Spanisch“ interessant ist. Also sitzen da Volldeppen, die keinen Bock auf Arbeit haben? Selbst bei der Bankeinzahlung war die Dame äußerst unfreundlich. Sie hat wohl häufig mit üblen Gestalten zu tun. Aber dann sollte sie nicht am Schalter mit Publikumsverkehr sitzen. Erst eine junge Spanierin, die sehr sehr hilfsbereit war, hat einige Dinge geradegerückt und dann hatte ich auch sehr schnell meine N.I.E. Nummer. Ich dachte schon, die heißt so, weil man sie N.I.E. kriegt. Auf den Ämtern extrem unfreundlich und machtbewußt, ansonsten – wie die Spanier so sind – sehr freundlich und hilfsbereit.

    • Reply
      aufdersonnenseite
      4. April 2019 at 15:20

      Hallo Hans, vielen Dank, dass du deine Eindrücke mit uns teilst. In Santa Cruz hat es bei mir reibungslos geklappt. Ich weiß aber auch, dass die Erfahrungen extrem unterschiedlich sein können – abhängig von der jeweiligen Behörde und den zuständigen Beamten. Wer sich das ersparen möchte, sollte sich am besten an eine „Gestoría“ wenden, die bei den Behördengängen hilft. Viele Grüße, Eva

    • Reply
      Bievwer
      21. April 2020 at 18:02

      Hallo,
      ist für die Ressidencia ein regelmäßiges Einkommen verpflichtend oder reicht auch ein Bankguthaben von einigen Zehntausend Euro? Ich bekomme nämlich erst in 18 Monaten eine Rente und überbrücke die Zeit mit Erspartem.

      • Reply
        aufdersonnenseite
        23. April 2020 at 10:52

        Für die Residencia brauchst du kein regelmäßiges Einkommen vorweisen. Es reicht, wenn du ausreichend Erspartes hast (die genaue Summe findest du im Text). Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Heinfried Hahn
    20. April 2019 at 17:41

    Hallo Hans,
    wir hatten im März 2019 unsere Residencia in Puerto de la Cruz beantragt. Es lief alles bestens und nach der Bezahlung der Gebühren haben wir sie gleich ausgehändigt bekommen. Ich muss aber dazu sagen, wir waren mir einen Gestor dort und hatten einen Termin. Meine Erlebnisse mit den spanischen Behörden sind alle positiv, wir haben nur alle Anmeldungen sowie auch Pkw-Anmeldung hinter uns und können uns entspannt zurücklegen.
    Ich hoffe, das Deine Erlebnisse nur ein Einzelfall sind.
    Viele Grüße Heinfried

    • Reply
      Maximilian Amstler
      22. November 2021 at 07:50

      Hallo,
      Ich möchte nextes jahr für 6 bis 8 Monate als tauchlehrer in Teneriffa arbeiten und eine Wohnung mieten, muss ich dafür auch die Residencia beantragen? Da mein Hauptwohnsitz in Österreich bleiben soll weiß ich nicht wie ich das am besten mache.

      Liebe Grüße
      Max

      • Reply
        aufdersonnenseite
        24. November 2021 at 14:23

        Hallo Max, dafür müsste die NIE reichen. Die kannst du ja auch schon vorab beantragen. Schöne Grüße und eine tolle Zeit auf der Insel, Eva

  • Reply
    Alfred
    3. Juni 2019 at 02:52

    Hallo,
    habe ich es richtig verstanden, man kann erst die Residencia bekommen, wenn man nach einer erfolgten Wohnanmeldung ca. 5 Jahre wartet? Bzw. man muss 5 Jahre in Spanien gelebt haben?
    Dankeschön

    • Reply
      aufdersonnenseite
      6. Juni 2019 at 12:39

      Hallo Alfred. Nein, du kannst die Residencia direkt beantragen sobald du in Spanien wohnst und die vorherigen Punkte erfüllt hast. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Hans
    12. Juli 2019 at 16:22

    Hallo,

    die 5.000 Euro auf dem Konto ist aber für eine einzelne Person, oder? Bei einer Familie mit drei Kindern z.b. ist es dann dementsprechend um einiges höher was man benötigt, richtig?

    Viele Grüße
    Hans

    • Reply
      aufdersonnenseite
      18. Juli 2019 at 12:54

      Hallo Hans, bei mir und meinem Freund war es so, dass wir separat die Residencia beantragt haben und daher jeder 5.000€ vorweisen mussten. Für mehr Personen im Haushalt muss man auch mehr Geld auf dem Konto vorweisen. Für 2019 wurden die Beiträge angehoben auf 5.488€ pro Person. Für Familien mit 2 Mitgliedern sind es 10.152,80€, mit 3 Mitgliedern 14.268,80€ und mit 4 Mitgliedern 18.247,60€. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Jassy
    19. Juli 2019 at 13:52

    Hallo,

    mich würde es auch Interessieren ob man für eine Familie mehr als 5000 Euro auf dem Konto benötigt. Für Informationen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.

    LG Jassy

    • Reply
      aufdersonnenseite
      29. Juli 2019 at 12:44

      Hallo Jassy, ja – es ist tatsächlich so, dass man für mehr Personen auch mehr Geld auf dem Konto vorweisen muss. Für 2019 wurden die Beiträge angehoben auf 5.488€ pro Person. Für Familien mit 2 Mitgliedern sind es 10.152,80€, mit 3 Mitgliedern 14.268,80€ und mit 4 Mitgliedern 18.247,60€. Viele Grüße, Eva

      • Reply
        Sabine Schmid
        7. November 2019 at 22:53

        Hallo Eva,
        ich bin soeben auf Ihre interessante Seite gestoßen und möchte hier auch etwas beitragen.
        Mein Mann und ich haben seit über einem Jahr die NIE wegen der Absicht, in Spanien zu leben. Nun werden wir ab Januar 2020 ein Haus mieten und wir haben den Vermietern die NIE-Nummer für den Vertrag mitgeteilt. Diese wollten uns heute den Vertrag zumailen, sagten uns aber, dass die NIE aktiviert werden müsste, da sie bisher noch nicht genutzt wurde.
        Ist das üblich? Heißt das, das ganze Procedere mit den Formularen beginnt von Neuem oder kann man mit der bisherigen NIE einfach zur Behörde gehen?
        Wie gehen wiram besten vor?
        Weiterhin wäre für uns Folgendes wichtig zu wissen: Wir sind dann im Januar für 4 Wochen in dem gemieteten Haus, um Vorbereitungen zu treffen, müssen aber danach nochmal bis Ende März nach Deutschland, weil mein Mann hier eine Arztpraxis hat, die er erst Ende März aufgeben darf. D.h., wir dürfen vor Ende März den Erstwohnsitz in Deutschland nicht aufgeben und melden uns erst zum 31.03. ab.
        Reicht es deshalb aus, die Residencia erst nach dem Umzug zu beantragen? Oder muss das schon im Januar mit Beginn der Mietzahlung passieren? Genügt es nicht, sich erst mal nur bei der spanischen Gemeinde anzumelden?
        Das ist auch insofern von steuerlicher Seite wichtig, weil die Praxis im März vor dem Umzug verkauft wird.
        Wir sind dankbar für jeden Tipp. Vielleicht gibt es noch Andere in einer ähnlichen Situation.
        LG Sabine

        • Reply
          aufdersonnenseite
          11. November 2019 at 11:40

          Liebe Sabine, vielen lieben Dank für deine Nachricht. Ich habe noch nicht davon gehört, dass die NIE aktiviert werden muss. Wenn sie hier auf Teneriffa beantragt wird, ist sie sofort gültig. Du hast sie in Deutschland beantragt, richtig? Frag doch bei der Behörde dort nach, wieso der Vermieter die NIE nicht verwenden kann. Zu deiner Residencia-Anfrage: Es ist kein Problem, wenn du sie erst nach dem Umzug beantragst. Vorab kannst du dich schon beim Rathaus melden, um die Meldebescheinigung zu erhalten (https://aufdersonnenseite.de/auswandern/meldebescheinigung-empadronamiento/). Beachte, dass du dieses Dokument brauchst, bevor du die Residencia beantragst. Für eure Vorbereitungen und das Ankommen auf der Sonneninsel ist mein Ratgeber sicherlich sehr hilfreich für euch. Darin findet ihr nützliche Tipps und Infos, Adresslisten und Erfahrungsberichte anderer Auswanderer: https://aufdersonnenseite.de/e-book/
          Sonnige Grüße, Eva

  • Reply
    Jassy
    19. Juli 2019 at 14:01

    Noch eine Frage: Kannst du eine zuverlässige Gestoría empfehlen?

    • Reply
      aufdersonnenseite
      29. Juli 2019 at 11:51

      Hallo Jassy, ich kann dir „THE HELPERS“ empfehlen: https://thehelpersrelocation.com Sie helfen dir bei allen Fragen rund ums Auswandern. Der Service ist zur Zeit nur auf Englisch verfügbar, aber ich unterstütze gerne bei der Übersetzung. Wende dich gerne direkt an Sie auf Englisch oder Deutsch (hola@thehelpersrelocation.com). Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Fritz
    1. August 2019 at 12:21

    Hallo Eva, habe soeben dein neues mail erhalten,
    du schreibst es gibt Neuerungen bezüglich der Residencia!
    Was sind diese nun konkret ?
    Wann muss man sie nun beatrangen nach mehr als 183 Tagen
    oder 90 Tagen Gesamtaufenthalt im Jahr ?
    Danke für deine Rückantwort.
    LG Fritz

    • Reply
      aufdersonnenseite
      2. August 2019 at 13:51

      Hallo Fritz, der Registereintrag als „Residente“ ist offiziell verpflichtend, wenn man sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält. Wohnst du zudem mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien, z.B. auf Teneriffa, bist du auch dort steuerpflichtig. Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen bewirkt, dass du Steuern immer nur in einem Land, eben dort wo dein Lebensmittelpunkt ist, zahlst. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    GvonE
    7. August 2019 at 18:42

    Hallo, ich wohne und arbeite auf Teneriffa und würde gerne die Residencia beantragen. Eine NIE habe ich bereits. Ich arbeite hier als Reiseleiter und habe einen Schweizer Vertrag bis Januar 2020. Reciht das für die Beantragung?

    • Reply
      aufdersonnenseite
      8. August 2019 at 16:30

      Hola, die Residencia müsstest du beantragen können. Du hast ja sicherlich auch eine Wohnung/Adresse, denn die ist für die Beantragung notwendig. Vorsichtshalber würde ich einen Ausdruck deines Kontostandes mitnehmen, falls das trotz Arbeitsvertrag gewünscht ist. Viele Grüße Eva

  • Reply
    FRANK KIEFL
    5. September 2019 at 19:42

    Hola Eva, ich bin Rentner und habe keine 5000 € Rente monatlich. Oder verstehe ich das falsch? Oder meinst Du, wenn ich die Residente beantrage, müssen halt 5000 € auf dem Konto sein. Dann noch wie hoch muss die Rente mindesten sein?
    Danke für eine Auskunft lg

    • Reply
      aufdersonnenseite
      6. September 2019 at 09:33

      Hallo Frank, du brauchst keinen monatlichen Mindestbetrag vorweisen, sondern nur einen Kontoauszug mitnehmen, auf dem ersichtlich ist, dass du mindestens 5.000€ auf deinem Konto hast. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Felix
    7. September 2019 at 15:29

    Hallo, läuft die Recidencia irgendwann ab? Ich habe noch eine von 2011 auf der aber kein Datum steht. Läuft diese irgendwann ab?
    Vielen Dank, viele Grüße
    Felix

    • Reply
      aufdersonnenseite
      9. September 2019 at 11:57

      Hi Felix, ja – zumindest seit 2017 ist die Residencia fünf Jahre lang gültig. Dann kannst du die “Residencia permanente” beantragen, die ohne Laufzeit ist. Vielleicht hast du diese sogar schon? Frag am besten mal in dem Büro in Santa Cruz, oder wo du deine Residencia beantragt hast, nach. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Alberto
    24. September 2019 at 12:54

    Hallo Eva, ich bin neu in den Verein, und als Rentner möchte ich mit meine Frau nach Teneriffa den Rest meines Lebens verbringen. Finanziell habe ich kein Problem, ich war auch fast mein ganzes Leben selbständig. Deswegen bekomme ich eine minimale kleine Rente, die rede nicht wert. Anderweitig besitze ich genug Geld um die nächste Jahrzehnte durch zu kommen. Dies stammt aus eine große familiäre Erbschaft, aus den verkauf meine Firma, und was Ersparnisse. Alles legal und versteuert. Frage ist ; wenn man in Teneriffa sein Lebensmittelpunkt hat und da ständig wohnt, was muss man als Rentner dann versteuern ? Gibt es für meine minimale Rente ein steuer Freibetrag wie in andere EU Länder ? Und wie hoch ist dieser Freibetrag. Dies ist für mich sehr wichtig, da ich keine Lust habe mein erspartes nochmals zu versteuern. LG Alberto.

    • Reply
      aufdersonnenseite
      24. September 2019 at 13:11

      Hallo Alberto, vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn du dich in einem anderen EU-Land wie Teneriffa zur Ruhe setzten möchtest und mehr als sechs Monate im Jahr dort verbringst, kann dich dieses Land als dort steuerlich ansässig betrachten. In diesem Fall musst du unter Umständen dein Welteinkommen dort versteuern – einschließlich der Rente, die du aus anderen EU-Ländern beziehst. Um deinen Fall individuell zu klären, empfehle ich dir dein Vorhaben mit einem Steuerberater durchzusprechen. Wenn deine Rente sehr gering ist, sollten die steuerlichen Abgaben auch kaum ins Gewicht fallen. Für eine professionelle Beratung wende dich aber bitte an einen Steuerberater. Genauere Details und Adress-Listen dazu findest du in dem Ratgeber „Erfolgreich Auswandern“: https://aufdersonnenseite.de/e-book/ Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Alberto
    24. September 2019 at 13:54

    Hallo Eva, danke für dein Tip. ich werde genau dass tun und dein guten Rat befolgen. Sollte ich nicht weiter kommen dann melde ich mich nochmals. LG. Alberto

    • Reply
      aufdersonnenseite
      24. September 2019 at 15:20

      Hallo Alberto, super – das freut mich! Viel Freude beim Lesen des E-Books und melde dich gern, wenn ihr noch Fragen habt. Herzliche Grüße, Eva

  • Reply
    Joss
    2. Oktober 2019 at 10:20

    Liebe Eva,
    wenn man die Steuern in Deutschland und die in Spanien vergleicht, in welcher Höhe fallen sie in Spanien an (sind sie höher oder niedriger, können sie auch ausfallen)?
    Grüße
    Joss

    • Reply
      aufdersonnenseite
      5. Oktober 2019 at 12:56

      Hallo Joss, vielen Dank für deine Nachricht. Die Höhe der Steuern hängt stark von deinem Einkommen ab – wie auch in Deutschland. Die Selbstständigen in meinem Freundeskreis zahlen weniger Steuern als in Deutschland. Hinzu kommen die vergünstigten Krankenkassenbeträge. Ausführliche Infos dazu erhältst du in meinem E-Book: https://aufdersonnenseite.de/e-book/ Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Andrea
    3. Oktober 2019 at 14:41

    Hallo Eva, wir sind für ein Jahr auf La Palma in Bildungskarenz. Das heißt, wir bekommen Geld dafür, dass wir Spanisch lernen, haben aber kein Einkommen. Wir sind sozusagen auf Fortbildung. Macht es Sinn da die Residencia zu beantragen? Hauptwohnsitz bleibt bei uns einstweilen Österreich. Wo müssen wir dann die Steuer bezahlen? Danke dir…

  • Reply
    Felix
    7. Oktober 2019 at 14:38

    Hallo,

    Weißt du noch zufällig, was du bei dem Modelo 790/012 angekreuzt hast ?
    Dann könnte man sich ja theoretisch einen Gang zur Polizei sparen..
    Viele Grüße, Felix

    • Reply
      aufdersonnenseite
      8. Oktober 2019 at 13:55

      Hallo Felix, vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn du die N.I.E. schon hast, kannst du als Vorbereitung für deinen Termin bei der Polizei das Anmeldeformular EX 18 ausfüllen und mitbringen – sowie die anderen oben angegebenen Dokumente. Erst dann erhältst du das Einzahlungsformular, mit dem du bei der Bank die Gebühr bezahlen kannst. Beachte, dass wenn du nicht Kunde der Bank bist, du die Einzahlung nur bis 10:30 Uhr am Morgen vornehmen kannst. Viel Erfolg und liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Torsten
    4. November 2019 at 13:50

    Ich habe eine Frage zu diesem Ansatz im Text:

    „Wichtig zu wissen: Hat man sich als Resident gemeldet, somit also den Hauptwohnsitz (Residencia) auf den Kanaren, wird man in Spanien steuerpflichtig. Das bedeutet, man muss sein Welteinkommen in Spanien versteuern und eine spanische Steuererklärung machen.“

    Wird man mit dem Erhalt der Residencia tatsächlich in Spanien steuerpflichtig? Ich werde in Zukunft im Jahr 4-5 Monate in Spanien und 7-8 Monate in Deutschland vor Ort sein (in Deutschland als Freiberufler tätig). Nach EU-Recht habe ich meinen Erstwohnsitz daher in Deutschland, da ich dort mehr als 183 Tage anwesend bin. Nach spanischem Recht muss ich gleichzeitig eine Residencia beantragen, da ich mich dort mehr als 3 Monate aufhalte. Aber das ändert doch nichts an meinem (auch steuerrechtlichen) Hauptwohnsitz in Deutschland, oder sehe ich das falsch?

    Übrigens zahle ich in Spanien ohne eine Residencia zu haben schon jetzt Steuern (Mieteinnahmen) über meine NIE/NIF, die dann gemäß Doppelbesteuerungsabkommen auch in meine Einkommensteuererklärung in Deutschland einfließen. Ich halte es aber für falsch, dass ich mit Erhalt der Residencia mein Welteinkommen in Spanien versteuern muss. Das wäre doch ein klarer Verstoß gegen EU-Recht, wonach das Welteinkommen dort versteuert werden muss, wo man mind. 183 Tage im Jahr lebt.

    Nach meinem Verständnis hat die Residencia auch überhaupt nichts mit Steuerthemen zu tun, sondern stellt lediglich eine Registrierung bei der Ausländerbehörde dar, die ausschließlich besagt, dass ich mind. 3 Monate im Jahr in Spanien bin. Sie ist zwar auch die Voraussetzung für den steuerlichen Erstwohnsitz – aber der kann (und darf bzw. muss) erst – separat – angemeldet werden, wenn ich wirklich die meiste Zeit des Jahres in Spanien verbringe, was bei 3 Monaten keinesfalls gegeben ist.

    Ich kann/muss in meiner Situation also die Residenca anmelden, steuerlich ändert sich dadurch aber überhaupt nichts und ich zahle auch weiterhin in DE in meine private Krankenversicherung und die Rentenkasse ein. Oder sehe ich das falsch?

    • Reply
      aufdersonnenseite
      4. November 2019 at 13:59

      Hallo Torsten, vielen Dank für deinen Kommentar. Du siehst das meiner Meinung nach absolut richtig: Wenn du weniger als 183 Tage im Jahr auf Teneriffa bist und dich somit überwiegend in Deutschland aufhältst, ist dein Lebensmittelpunkt dort und du zahlst weiterhin in Deutschland deine Steuern. Mich haben zwei verschiedene Steuerbüros davor gewarnt, dass durch die Beantragung der Residencia der spanische Fiskus aufmerksam werden KANN und nach der Versteuerung des Einkommens fragt. Das muss nicht passieren und in deinem Fall solltest du auf der sicheren Seite sein, da du mehr Zeit in Deutschland verbringst und dort deine Steuern zahlst. Da steuerliche Angelegenheiten immer sehr komplex und individuell sind, ist eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert. Du solltest mit deinem geschilderten Fall so aber auf dem richtigen Weg sein. Viele Grüße, Eva

      • Reply
        Torsten
        4. November 2019 at 15:47

        Super, danke für Dein schnelles Feedback!

        • Reply
          Lars
          23. August 2021 at 15:12

          Hallo Torsten, darf ich fragen, wie das bei dir ausgegangen ist? Hast du die Residencia bekommen, ohne Steuerpflicht?

    • Reply
      Helmut
      30. Oktober 2022 at 10:48

      Hallo Eva, muss das auf einem spanischen Konto sein? Saludos Helmut

  • Reply
    DW
    13. November 2019 at 18:09

    Hallo,
    ist der Arbeitsvertrag absolut verpflichtend oder genügt ein ausreichender Kontostand z.B. Sparkonto?
    So wie ich es verstanden habe braucht man zur Anmeldung einer Selbständigkeit eine Residencia. Die bekommt man wenn man selbständig ist (geht ja nicht ohne Residencia) oder man eine Arbeit hat. ???

    • Reply
      aufdersonnenseite
      14. November 2019 at 11:11

      Hola, du brauchst für die Beantragung der Residencia keinen Arbeitsvertrag, sondern musst dann lediglich vorweisen, dass du über einen ausreichenden Kontostand verfügst. Bevor du dich auf Teneriffa selbstständig machst, musst du die Residencia haben. Wenn du nach Teneriffa auswandern möchtest und auf der Insel auch arbeiten willst, ist unsere Workation sicherlich sehr spannend für dich: https://sunnyworkation.com/ Liebe Grüße, Eva

      • Reply
        DW
        10. Januar 2020 at 19:29

        Danke für die schnelle Antwort, auch wenn ich erst nach einiger Zeit wieder reingeschaut habe. ist die Gesetzeslage auf dem spanischen Festland ähnlich oder gibt es Unterschiede?

        • Reply
          aufdersonnenseite
          14. Januar 2020 at 12:41

          Ich habe mich auf die Kanarischen Inseln spezialisiert, aber dasselbe gilt auch für das spanische Festland. Demnach gilt ein „zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten“ grundsätzlich als gewöhnlicher Aufenthalt (Daueraufenthalt) und somit muss man die Residencia dort beantragen, wenn man mind. 6 Monate bleiben will. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Julia
    29. Dezember 2019 at 16:02

    Hallo,
    ich mache ein Auslandssemester auf Teneriffa und bin ca. 200 Tage auf der Insel. Ich habe von vielen Studenten gehört, dass sie sich die Residencia beantragt haben, lohnt sich das wirklich? Muss man angeben wie lange man auf der Insel ist, sodass die quasi wieder abläuft, oder muss ich mich am ende abmelden und sagen ich möchte meinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlagern ? Und Reicht als Nachweis der Krankenkasse einfach die normale Krankenkassenkarte ?
    Liebe Grüße Julia

    • Reply
      aufdersonnenseite
      30. Dezember 2019 at 09:16

      Liebe Julia, mit der Residencia hast du einige Vorteile und sie lohnt sich, wenn du zu den anderen Inseln oder zum Festland reisen möchtest. Du kannst dich am Ende deines Auslandssemesters auf Teneriffa wieder abmelden. Du bekommst dann auch eine Bestätigung, die du aufheben solltest. Von der Krankenkasse benötigst du eine Bescheinigung, die sie dir ganz einfach ausstellen. Hab eine wunderbare Zeit und liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Mag
    25. Februar 2020 at 19:30

    Hallo Eva,

    ich habe eine Frage zum Nachweis des Guthabens auf dem Konto. Muss es ein spanisches Konto sein und reicht lediglich der aktuelle Kontoauszug aus? Oder kann es sich auch um ein deutsches Konto handeln? Benötige ich dann ein Zertifikat von der Bank und gar ggf. eine spanische Übersetzung dessen? Weiter habe ich gesehen, dass man eine Krankenversicherung nachweisen muss. Wenn es eine deutsche ist, welche Dokumente benötige ich für den Antrag? Im Fall einer gesetzlichen vermute ich die EU-Karte? Im Fall einer privaten welche Art von Nachweis? Ich habe bereits die NIE, bin auch eingemeindet seit 1 Woche und habe nun den Residencia-Termin in 1 Woche. Über eine Information diesbezüglich würde ich mich sehr freuen, denn auf den Seiten der Extranjería wird es nicht deutlich welche Form der Dokumente erfordert wird über EX-15 und die Tasa 790-012 hinaus.
    Danke im Voraus.

    Beste Grüsse, Mag

    • Reply
      aufdersonnenseite
      28. Februar 2020 at 15:25

      Hallo Mag, vielen Dank für deine Anfrage. Bei mir musste es kein spanisches Konto sein. Ich hatte einfach einen Ausdruck mit dem deutschen Kontostand dabei. Und auch für die Krankenkasse kannst du dir einfach einen Beleg von der Versicherung geben lassen. Dann hast du die Karte und ein A4 Dokument, auf dem steht, dass du versichert bist. Vielleicht können sie dir das in Engl. ausstellen. Ich hatte aber beides (Konto und Versicherung) nur auf deutsch und das war ok. Viel Erfolg! Sonnige Grüße, Eva

  • Reply
    Mechthild Pieper
    23. April 2020 at 14:02

    Hallo,
    wie kann ich jetzt die Residencia beantragen ?
    Ich darf ja meine Stadt nicht verlassen.
    Grüße
    Mechthild

    • Reply
      aufdersonnenseite
      27. April 2020 at 12:05

      Liebe Mechthild, ja im Moment ist das ein wenig schwierig. Aber es sieht ja so aus, als ob sich die strikte Ausgangssperre in Spanien allmählich lockern würde. Dann sollten die Büros wieder normal geöffnet haben. Du kannst es sonst auch mal telefonisch versuchen bei dem Büro, ob es aktuell geöffnet ist. Viele liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Dana Kechajasova
    12. Mai 2020 at 12:59

    Hallo!
    Kann ich die Residenzia auch aus dem Ausland beantragen? Oder sogar im Ausland konkret Österreich bei Botschaft?
    Danke

    • Reply
      aufdersonnenseite
      19. Mai 2020 at 13:01

      Hallo Dana, soweit ich informiert bin, kann man nur die NIE woanders beantragen, die Residencia aber nur hier vor Ort. Denn du brauchst ja einen festen Wohnsitz hier, damit du sie beantragen kannst. Viele liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Carsten
    4. Juli 2020 at 14:01

    Hallo,
    Wir planen in ein bis zwei Jahren für längere Zeit in unserer Wohnung auf Teneriffa zu bleiben. Wie sieht das mit einer Krankenversicherung in Spanien aus, kann ich meine deutsche Versicherung in Anspruch nehmen, oder brauche für den dauerhaften Aufenthalt eine spanische Krankenversicherung ? Wenn ja, wo kann ich so etwas abschließen ?
    Gruß
    Carsten

    • Reply
      aufdersonnenseite
      6. Juli 2020 at 13:04

      Hallo Carsten, vielen Dank für deine Nachricht. Es kommt auch darauf an, ob du weiterhin in Deutschland angestellt bist. Dann müsstest du eigentlich deine Krankenversicherung behalten dürfen. Am besten rufst du deine Krankenkasse einfach mal an und fragst nach. Ansonsten kannst du die deutsche KV kündigen, wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist und eine Auslands-KV abschließen. Das könntest du z.B. bei der DKV machen. Es ist immer gut, sich individuell beraten zu lassen. Ich habe das auch dort gemacht und bin happy mit der Versicherung. Sicherlih hilft dir auch der Ratgeber „Erfolgreich Auswandern“ bei all deinen Fragen weiter: https://aufdersonnenseite.de/e-book/
      Viel Erfolg und liebe Grüße, Eva

  • Reply
    Carsten Schuck
    9. Juli 2020 at 17:53

    Hallo Eva,
    Vielen Dank für deinen Hinweis. Wir wollen die meiste Zeit auf Teneriffa (ca. 8 Monate) verbringen und den Rest des Jahres in Deutschland. Das eBook habe ich schon gekauft, allerdings noch nicht gelesen 🙂
    Gruß
    Carsten

    • Reply
      aufdersonnenseite
      10. Juli 2020 at 10:21

      Gerne! Viel Spaß mit der Lektüre und viel Erfolg für eure Pläne! 🙂

  • Reply
    Mechthild Pieper
    25. Oktober 2020 at 10:16

    Hallo,

    Ihr von der Sonnenseite schreibt zu Beginn, welche Bedingungen erfüllt werden müssen um eine Residencia zu erhalten. Gilt der Betrag für eine Einzelperson von ca. > 5488 € noch oder muß man ein monatlich festes Einkommen haben ? Mit welchem Formular kann ich eine Cita Previa für die Solicitud de Residencia beantragen ?
    Grüße, Mechthild

  • Reply
    Leopold Klinglmüller
    8. Dezember 2020 at 12:05

    Leopold Klinglmüller
    29 November2020
    Hallo,
    Ich war bei der Policia Nacional in Puerto de la Cruz mit sämtlichen Unterlagen für die Residencia. Man hat mich auf die Anmeldung über das elekrische Büro verwiesen und auf die Daten auf einer Anschlagtafel. Über das Internet hatte ich keinerlei Erfolg. Ähnlich erging es mir mit dem Antrag der Nie Nummer vor ca. 10 Jahren, da bekam ich einen Zettel mit der Polizeistation in Santa Cruz und nur mit Beziehung bekam ich dann die Nie Nummer.
    Grüße Leopold

    • Reply
      aufdersonnenseite
      8. Dezember 2020 at 13:04

      Hallo Leopold,
      vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrung. Momentan läuft alles ein wenig anders mit der Corona-Situation. Ich drück dir die Daumen, dass es bald funktioniert. Ansonsten wende dich z.B. an ZEC Consulting in Puerto de la Cruz. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Volker
    1. März 2021 at 16:30

    Hallo, wir leben seit 2Jahren auf Gomera, allerdings unter 6Monaten im Jahr. Hauptwohnsitz ist weiterhin in Deutschland. Wir haben aber auch die residente de viaje und damit viele Vergünstigungen. Muss ich in Spanien eine Steuererklärung machen? Muss ich bis 31.3. angeben, wie mein Kontostand in Deutschland ist(Formular 720)?
    Viele Grüße Volker

  • Reply
    Sandra
    8. April 2021 at 11:57

    Hallo,

    Ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und eine deutsche Krankenversicherung und möchte gerne auf Teneriffa remote im home office arbeiten. Weiterhin möchte/muss ich mich aber in Deutschland abmelden, damit meine Kinder nicht in Deutschland schulpflichtig sind, denke ich. Geht das so, oder muss ich auf Teneriffa Steuern zahlen und krankenversichert sein? Viele Grüße, Sandra!

    • Reply
      aufdersonnenseite
      3. Mai 2021 at 12:23

      Hallo Sandra, danke für deine Nachricht. Das ist eine komplexe Situation und am besten lässt du dich persönlich in diesen Steuerfragen beraten – z.B. bei ZEC Consulting in Puerto de la Cruz. Liebe Grüße + alles Gute, Eva

  • Reply
    Sandra
    1. Juni 2021 at 13:36

    Hallo,
    Und wenn ich die NIE Nummer vor mehrere Jahre beeintragt habe (ich denke 2011 war das), dann mal in Spanien gelebt, dann mal nicht… Gilt das die NIE Nummer für immer und man braucht nur Residencia, wenn man eine Wohnung gemietet hat? Oder verfällt die NIE irgendwann? Ich habe die alte gute grüne A4 blatt 🙂
    Danke für Deine Hilfe und alle infos!

    • Reply
      aufdersonnenseite
      14. Juni 2021 at 11:58

      Hallo Sandra, die N.I.E. verfällt nicht. Die Nummer bekommst du einmal und sie bleibt ein Leben lang die selbe. Viele Grüße, Eva

  • Reply
    Christian
    2. Juni 2021 at 12:22

    Hallo Sandra, du musst dich nicht in D abmelden, damit die Kindern nicht schulpflichtig in D werden. Du kann der Schule bzw. dem Schulamt eine Bestätigung schicken, dass sie in Spanien beschult werden. Machen wir auch so. Geht. Christian

  • Reply
    Michael
    31. August 2022 at 17:23

    Hallo Eva, wie sieht es denn aus, wenn ich mit dem Wohnmobil länger als 3 Monate auf den Kanaren unterwegs bin? Müsste ich da auch eine Residencia beantragen? NIE Nummer habe ich. Und wie sähe es mit „Überwintern“ in einem gemieteten Appartment für mehr als 3 Monate aus?
    Lieben Dank und Grüße, Michael

    • Reply
      aufdersonnenseite
      12. September 2022 at 11:31

      Hallo Michael, die Einkommenssteuer gilt für Personen, die mindestens 6 Monate in Spanien leben und dafür musst du die Residencia beantragen. Bleibst du unter den 6 Monaten im Jahr, wirst du also nicht steuerpflichtig. Bei spezifischen Fragen konsultiere aber am besten ein Steuerberater, der dich mit Gewähr beraten kann. Liebe Grüße und eine tolle Zeit auf der Insel! Eva

  • Reply
    Ingo
    6. Februar 2023 at 14:20

    Hallo Eva, ich lebe derzeit auf El Hierro. Ich habe die N.I.E. bereits seit geraumer Zeit und benötige nun die grüne N.I.E.
    Gibt es hierfür auf den Kanaren einen Service, wo ich die Beantragung der N.I.E. und möglichst auch der Residencia beauftragen kann? Ich spreche kein Spanisch und bei der Behörde die Mitarbeiter sprechen kein Englisch.

    Betreffend das notwendige Einkommen für die Erlangung der Residencia – ich verfüge über kein Bankguthaben in Höhe von 5000 EUR (war gerade 7 Wochen in Thailand und auf den Philippinen in Urlaub), arbeite aber als Autonomo, zahle hier auf den Kanaren Steuern, Sozialversicherung und verfüge über ein durchschnittliches Einkommen von 1500+ EUR netto. Es gibt entsprechende Nachweise in Form von Rechnungen, den korrespondierenden Kontoauszügen der BBVA sowie die Steuererklärung 2021. Wäre das als Nachweis ausreichend?

    Vielen Dank im Voraus für Deine Hilfe, liebe Grüße – Ingo

  • Reply
    Elisabeth Hinz
    28. Februar 2024 at 17:00

    Hallo zusammen, mein Mann und ich planen, eine Wohnung auf Teneriffa zu mieten und in den nächsten 2-3 Jahren mehrere Monate dort zu verbringen. Wir beziehen in Deutschland Rente. Was müssen wir tun, benötigen wir eine Residencia oder NIE ?

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